- GE: Erhöhung der Kinderzulagen um CHF 11, der Ausbildungszulagen um CHF 15 und der Geburts- und Adoptionszulagen um CHF 73.
- GR: Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen um je CHF 10.
- LU: Erhöhung der Kinderzulagen um CHF 10 (0–12 Jahre) bzw. um CHF 50 (13–16 Jahre) sowie der Ausbildungszulagen um CHF 10.
- VS: Erhöhung der Kinderzulagen um CHF 30 und Ausbildungszulagen um CHF 20.
Die einmalige Geburts- und Adoptionszulage bleibt im Kanton Luzern und Wallis gleich.