Einführung QR-Rechnung
17. Juni 2022

Sehr geehrte Damen und Herren

Der Finanzplatz Schweiz erlaubt ab dem 01.10.2022 nur noch die Nutzung der QR-Rechnung. Unsere Ausgleichskasse hat sich entschieden, diese ab sofort einzusetzen. Aus diesem Grund wollen wir Ihnen hiermit die wichtigsten Informationen zum neuen Schweizer Zahlverfahren mitteilen. Die QR-Rechnung, die alle heutigen Schweizer Einzahlungsscheine ersetzt, macht Zahlungen künftig noch effizienter. Sie ist ein wichtiger Beitrag für die Zukunftsfähigkeit des Zahlungsverkehrs in einer digitalen Schweiz. Mit dem so genannten Zahlteil, der den QR-Code enthält, ist es möglich, sowohl elektronische als auch papierbasierte Zahlungsaufträge bei Ihrer Bank einzureichen oder Einzahlungen am Postschalter vorzunehmen. Im Unterschied zu den herkömmlichen Einzahlungsscheinen können Sie in Zukunft den QR-Code ganz bequem mit Ihrem Smartphone oder der PC-Kamera einscannen, die Zahlungsdaten kurz kontrollieren und die Rechnung anschliessend freigeben. Das mühsame Abtippen von Adressdaten, Kontonummern und Referenzen entfällt. Die QR-Rechnung gibt es in drei Ausprägungen:

  1. QR-Rechnung mit QR-IBAN und QR-Referenz (löst den orangen Einzahlungsschein (ESR) ab)
  2. QR-Rechnung ohne Referenz (löst den roten Einzahlungsschein ES ab)
  3. QR-Rechnung mit IBAN und Creditor Reference (Referenz gemäss ISO-Standard, der auch im SEPA-Zahlungsverkehr eingesetzt wird)

Wir verwenden die Ausprägung 1 «QR-Rechnung mit QR-IBAN und QR-Referenz» (Vergleichen Sie bitte die Seite 2). Sind Sie noch Besitz eines unserer alten ESR-Einzahlungsscheine von einer noch unbezahlten Rechnung? Den können Sie noch wie gewohnt verwenden, danach verwenden Sie ab sofort nur noch unsere neuen QR-Rechnungen. Diese erkennen Sie aufgrund des QR-Codes im Zahlteil.