Anpassung der Vaterschaftsentschädigung per 1. Juli 2022
30. Juni 2022

Am 26. September 2021 hat das Schweizer Stimmvolk die Vorlage «Ehe für alle» angenommen. Die Vorlage sieht die Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts vor und regelt in diesem Zusammenhang auch die Elternschaft der Ehefrau. Die Bestimmungen zur Vaterschaftsentschädigung sind für die Ehefrau der Mutter, die als anderer Elternteil im Sinne von Art. 255a Abs. 1 ZGB gilt, analog anwendbar.