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Über AGRAPI
Die AGRAPI ist die Ausgleichskasse der Kommunikationsbranche. Als modernes Dienstleistungsunternehmen bieten wir, zusammen mit unserer eigenen gesamtschweizerischen Familienausgleichkasse «fazu», ein umfassendes Angebot rund um die Sozialversicherungen der 1. Säule an. Davon profitieren unter anderem Selbständigerwerbende, KMU wie auch führende Unternehmen, welche einem unserer 4 Gründerverbände angeschlossen sind. Dies sind Schweizer Medien, Médias Suisses, dpsuisse (mit assoziierten Verbänden wie z.B. viscom und asut), und VSD/IGS.




News
- Digitales EO-Anmeldungsverfahren29. Juni 2026
Die bisherige Meldekarte für EO-Entschädigungen wird durch ein digitales Verfahren abgelöst. Dieses vereinfacht die Anmeldung und Abwicklung der Erwerbsausfallentschädigung für Dienstleistende und Arbeitgebende deutlich.
Von der Anmeldung bis zur Vergütung
Nach geleistetem Dienst oder absolviertem Kurs erhalten die Dienstleistenden einen personalisierten Link zum EO-Portal des Bundes. Dort erfassen sie ihre persönlichen Daten selbstständig.
Anschliessend wird die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber über das connect der AGRAPI eingeladen, die EO-Anmeldung mit den erforderlichen Lohnangaben zu ergänzen.
Sobald die Angaben vollständig sind, prüft die AGRAPI die Anmeldung und setzt die Auszahlung der Entschädigung in Gang.
Schrittweise Einführung
Die ersten Erfahrungen mit den «Jugend + Sport»-Kursen waren sehr erfolgreich. Dadurch konnte bereits im darauffolgenden Schritt die Umsetzung für den Zivildienst gestartet werden.
Im weiteren Verlauf folgen die nächsten Schritte:
• Juni 2026: Einführung für den Zivildienst
• Herbst 2026: Erweiterung auf den Zivilschutz
• Frühjahr 2027: Einführung für den Militärdienst
Vorteile der Digitalisierung
• Vereinfachte und schnellere Prozesse
• Weniger administrativer Aufwand
• Transparente Nachverfolgung der Anmeldungen
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an die AGRAPI wenden. - Das neue digitale Portal connect@Versicherte ist da!24. März 2026
Die AGRAPI macht einen wichtigen Schritt in Richtung digitale Zukunft:
Mit connect@Versicherte steht unseren Versicherten ab sofort ein modernes, papierloses Online Portal zur Verfügung, das administrative Abläufe spürbar vereinfacht.
Was bietet connect@Versicherte?
• Alle Leistungen auf einen Blick: Einsicht in laufende und vergangene Leistungen wie Familienzulagen, EO Entschädigungen, Rentenbezüge der AHV oder IV.
• Dokumente digital verwalten: Individuelles Konto, Zulagenentscheide und weitere Unterlagen stehen jederzeit im Portal bereit.
• Änderungen direkt online melden: Neue Postadresse oder geänderte Bankverbindung? Einfach direkt im Portal anpassen – ganz ohne Papierkram.
• Mehrsprachig & mobil nutzbar: Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch
Wer erhält Zugang?
Connect@Versicherte steht unter anderem folgenden Personengruppen zur Verfügung:
• Bezügerinnen und Bezüger von Familienzulagen
• Personen mit Erwerbsersatz oder Elternentschädigungen
• Nichterwerbstätige
• AHV und IV Rentenbezügerinnen und -bezüger
Wie erhalte ich meinen Zugangscode?
Die Zugangscodes werden in den kommenden Wochen an alle berechtigten Personen mit erfasster Wohnadresse per Post versendet.
Die Codes sind 90 Tage gültig.
Sie möchten nicht warten?
Gerne stellen wir Ihnen den Zugangscode vorab zu.
Kontaktieren Sie uns einfach per E Mail: ak103@agrapi.ch - Digitalisierung der DVKA seit 01.01.202627. Februar 2026
Digitalisierung der DVKA seit 01.01.2026
- WML 2026 – Änderungen an Randziffern 2018, 2071, 2072 und 215706. Januar 2026
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat am 16. Dezember 2025 die aktualisierte Wegleitung über den massgebenden Lohn (WML) für AHV, IV und EO veröffentlicht. Die Version 2026 gilt ab 1. Januar 2026.
Die wichtigsten Anpassungen im Detail:
• Rz 2018 – Asymmetrische Dividenden:
Neu wird klargestellt, dass asymmetrische Dividenden unter bestimmten Voraussetzungen als massgebender Lohn gelten. Die Wegleitung verweist auf aktuelle Rechtsprechung, um die Abgrenzung zwischen Kapitalertrag und Lohn zu präzisieren.
• Rz 2071 – Arbeitgebervergünstigungen (REKA-Check):
Die Beitragsbefreiung für REKA-Checks wird vereinheitlicht. Beiträge sind nur geschuldet, wenn die Vergünstigung den Freibetrag überschreitet.
• Rz 2072 – Weitere Vergünstigungen:
Präzisierungen zur Beitragspflicht bei Vergünstigungen, insbesondere bei Mischformen von Natural- und Geldleistungen.
• Rz 2157 – Naturalgeschenke:
Der Freibetrag für beitragsfreie Naturalgeschenke wird von CHF 500 auf CHF 600 erhöht. Dies entspricht der Anpassung an die steuerliche Praxis.
Die vollständige Wegleitung finden Sie auf der Website des BSV: Wegleitung über den massgebenden Lohn in der AHV, IV und EO (WML) - Rentenzahlung Januar 2026 / Steuerausweise 202509. Dezember 2025
Für den Monat Januar 2026 erfolgt die Rentenzahlung am Mittwoch, 07.01.2026 (3. Werktag)
Die Liste mit den Auszahlungstermine der Renten für das Jahr 2026 finden Sie hier.
Die Steuerausweise für das Jahr 2025 werden Ihnen bis Ende Januar 2026 per Post zugestellt.







